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1922

Der Säntismord

Am Dienstag 21. Februar 1922 spielt sich in der Einsamkeit eine Tragödie ab: Mord auf dem Säntis!
Die Opfer sind der Wetterwart Haas und seine Frau Maria Magdalena. Der Täter ist der Schustergeselle Gregor Anton Kreuzpointner. Vier Tage lang bleiben die telegrafischen Berichte vom Gipfel aus, dann finden zwei Säntisträger die Opfer. Kreuzpointner flieht und erhängt sich drei Wochen später in einer Alphütte.

Postkarte Familie Haas

Zur Mordtat auf dem Säntis

Zeitungsartikel vom 22.03.1922
Hat man den Täter?
Der Doppelmord auf dem Säntis hält begreiflicherweise weite Kreise in Atem und so ist es nicht zu bewundern, wenn beständig Anfragen eingehen: «Hat man den Täter?» Leider müssen diese Anfragen bis zur Stunde beneint werden trot den umsichtigsten Massnahmen und der ununterbrochenen Tätigkeit der Fahndungsorgane. Wo liegt nun der Fehler? Es liegt in der unverwantwortlichen Verdachtsäusserung der Presse, wodurch der Täter gewarnt und die in aller Stille getroffenen Unordnungen illusorisch wurden. Dieser Vorwurf richtet sich nicht gegen die Presse selbst, sondern gegen die Stelle, welche die Indiskretion beging und die Presse bediente. Wäre diese öffentliche Verdachtsäusserung vorläufig unterblieben, hätte nach den bekannt gewordenen Tatsachen der Täter sicherlich gefasst werden können. Man wird mir nun entgegenhalten wollten, die breite Öffentlichkeit habe sofort nach Bekanntwerden des Falles den Täger bezeichnet. Richtig: davon wusste dieser aber nichts. Vielmehr musste dieser erst darauf aufmerksam geworden sein, als sein Name in den Tagblättern genannt wurde. Eine solche Bekanntgabe mit Signalelement wäre aber immer noch früh genug gekommen, wenn sie polizeilichen Massnahmen befragt hätten. Sie wäre ganz sicherlich auch von komeptenter Stekke aus erfolgt, da auf die Mitarbeit der Presse in gewissen Fällen ein grosser Wert gelegt wird. Der Zweck dieser Zeilen ist, die vorgefasste Meinung, die Polizei zue zu wenig in der Sache, du eliminieren, indem alles getan wird und getan wurde, was überhaupt im Bereiche der Möglichkeit lag, wenigstens st, gallischer und ausserrhodischerseits.
Moser, Polizeichef, Herisau

Nachschrift der Redaktion:
Dieser Vorwurf des Herrn Moser an die Presse bezwiehungsweise an die Stelle, welche derselben die Mitteilung vom Namen des Verdächtigen machte, können wir für unser Blatt nicht ohne weiteres hinnehmen. Wir verweisen auf unsere Berichtserstattung über den Mordfall im Montaggblatt dieser Woche, wo wir ausdrücklich bemerkten, das wir den Namen des im Verdachte, die Mordtat begangen zu haben, stehenden vorderhand nicht nennen wollen. Als uns dann aber von Zürich aus die Mitteilung zukam, dass die dortigen Polizeibehörden einen Steckbrief gegen Kreuzpointner erlassen haben-und von welcher Meldung wir wussten, dass sie nun in einer ganzen Reihe von Blättern erscheinen werde-erachteten es auch wir als zwecklos, mit der Nennung des Namens noch weiter zurückzuhalten. Zudem hat dann am nämlichen Tag ein ausserkantonales Blatt erklärt, es sei offiziell ermächtigt worden, den Namen des Verdächtigen bekannt zu geben. Da nun diese öffentliche Namensnennung des dringend Verdächtigen ganz allein daran Schuld ist, dass derselbe bis jetzt noch nicht gefasst werden konnte, darüber erlauben wir uns kein Urteil. Daran aber, dass die Polizei alles, was in ihrer Macht steht, tue, um des Mörders habhaft zu werden, zweifeln wir nicht einen Augenblick.

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